Donnerstag, 6. Juni 2013

Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe

Das Ehegattensplitting muss auch Partnern gewährt werden, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben. Ihnen die Steuervorteile vorzuenthalten ist verfassungswidrig, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Karlsruhe stellte damit gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Steuerrecht mit Eheleuten völlig gleich.



Das Gericht verlangte, dass die Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting für Eheleute könnten bis zu einer neuen Regelung übergangsweise auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewandt werden, hieß es.

Da kann sich so manches Paar auf eine saftige Steuererstattung freuen!
Jetzt noch das Adoptionsrecht und die Gleichstellung ist vollzogen. 

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